Zentralverband des
Deutschen Handwerks
23.09.2025

Entwaldungsverordnung: EU-Kommission prüft erneute Verschiebung

Die EU-Kommission prüft derzeit, den Geltungszeitpunkt der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erneut zu verschieben.

Die Verordnung wurde bereits 2023 verabschiedet und sollte ursprünglich zum 30. Dezember 2024 angewendet werden. Im Dezember 2024 war die Anwendung bereits um ein Jahr bis zum 30. Dezember 2025 ausgesetzt worden.  

In einem Schreiben der zuständigen schwedischen EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall an das Europäische Parlament vom 23. September wurde eine erneute Verschiebung mit der drohenden Überlastung eines von der Kommission betriebenen IT-Systems begründet. Zudem wird auf deutliche Signale aus der Wirtschaft verwiesen.  

Was die Kommission genau plant, ist derzeit noch unklar. Bisher ist selbst der bloße Vorschlag für das weitere Hinausschieben eine reine Absichtsbekundung. Da das Gesetz auf EU-Ebene verabschiedet ist, müsste die Kommission ein Änderungsgesetz vorlegen. Danach müssen Rat und Parlament die Änderungen in einem Gesetzgebungsverfahren verhandeln und verabschieden.   

Die Absicht der Kommission zur weiteren Verschiebung des Anwendungszeitpunktes ist absolut zu begrüßen und entspricht ständigen und deutlichen Forderungen des Handwerks in diese Richtung. Ob die Kommission auch inhaltliche Änderungen anstrebt, ist noch unklar. 

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