Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Bildungsstättenförderung: Investitionsstau auflösen!

Mit Blick auf die anstehenden Berichterstattergespräche zum BMWE-Haushalt werden im ZDH kompakt Wege aufgezeigt, wie der Investitionsstau in den Berufsbildungszentren des Handwerks aufzulösen ist.

Rund 570 Bildungsstätten im deutschen Handwerk sichern eine hervorragende duale Ausbildung und beste Fort- und Weiterbildung. Sie unterstützen zudem erheblich die Umsetzung von politischen Zielen (z.B. Energiewende). Die Mehrzahl dieser Bildungszentren weist jedoch einen gravierenden Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaubedarf auf, der sich inzwischen auf Basis vorliegender Bauanzeigen auf rd. 3,6 Mrd. Euro beläuft. Die derzeitigen Fördersummen von Bund und Bundesländern reichen bei weitem nicht mehr. Das hat auch die neue Regierungskoalition erkannt. Der beginnende Investitionsstau droht sich zu einem Standortnachteil auszuweiten – jetzt muss entschieden gehandelt werden: Durch mehr Mittel für Zukunftsinvestitionen und schnellere Verfahren.

Handwerkliche Bildungszentren sind wesentlicher Baustein des deutschen Wirtschaftserfolgs

Die rund 570 handwerklichen Berufsbildungszentren (BBZ) sind seit Jahrzehnten ein Garant für das anerkannt hohe Aus-, Fort- und Weiterbildungsniveau des Handwerks in Deutschland. Sie sind die „Hochschulen des Handwerks“ und ein wesentlicher Baustein für die exzellente berufliche Bildung von Handwerkerinnen und Handwerkern in Deutschland. In ihnen werden Bildungskarrieren von der Gesellin und dem Gesellen bis hin zur Meisterin und zum Meister sowie darüber hinaus ermöglicht.

Bund und Bundesländer fördern seit jeher anteilig den Bau, die Modernisierung und die Ausstattung in diesen Bildungszentren - weil ihre Leistungen nicht nur dem Handwerk, sondern der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen. Aber die derzeitige Förderung reicht bei weitem nicht mehr aus.

Hoher Modernisierungs- und Neubaubedarf

Die Mehrzahl dieser Bildungszentren, die in den 1970er und 1980er (auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik) und in den 1990er Jahren (auf dem Gebiet der ehemaligen DDR) entstanden sind, weisen inzwischen – trotz kontinuierlicher Investitionen und hoher Eigenfinanzierung durch die Handwerksorganisationen –  einen gravierenden Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaubedarf auf, der sich inzwischen auf Basis vorliegender Bauanzeigen auf rd. 3,6 Mrd. Euro beläuft. 

Die Gründe für das stark gestiegene Volumen sind vielfältig: Die Anforderungen an Modernisierungen und Neubauten haben sich massiv erhöht, sowohl über Flächenanforderungen, als auch durch technische Vorgaben zum Brandschutz oder zum Einsatz Erneuerbarer Energien. Zudem haben sich die Baupreise erheblich verteuert.

In der Folge sind die Investitionssummen deutlich gestiegen: Konnte ein großes Neubauvorhaben vor wenigen Jahren noch für 60 Mio. Euro umgesetzt werden, sind es heute 120 Mio. Euro und mehr. 

Aufgrund zu geringer Mittelausstattungen in den fördernden Ministerien können seit 2024 nicht mehr alle Anträge bewilligt werden. Dies gilt insbesondere auch für große Vorhaben, die durch Wirtschafts- und Bildungsministerium gemeinsam zu fördern sind. 

Ohne mehr Fördermittel droht Stillstand und ein Standortnachteil! 

Wie der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zutreffend feststellt, liegt in den Bildungsstätten des Handwerks ein Investitionsstau vor, der durch eine verlässliche und deutlich höhere Förderung als bislang aufgelöst werden soll. Leider bildet sich das aber noch nicht im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 ab.

  1.  Zur Vermeidung eines Investitionsstaus muss das BMWE bereits 2025 mindestens 
    50 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen. Ansonsten fehlen dringend benötigte Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre. Die Fördersumme insgesamt muss aus beiden Häusern schon 2025 mindestens rund 160 Mio. Euro betragen.
  2. Darüber hinaus ist in der mittelfristigen Finanzplanung ein schrittweiser Aufwuchs der Mittelausstattung bis zum Jahr 2030 erforderlich:
  • im BMBFSFJ bzw. BMFTR von 97 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro
  • im BMWE von 38 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro 

Zudem bedarf es einer Überprüfung der Verfahrenswege: Die Förderverfahren sind langwierig, zu kompliziert und zu starr. Nicht selten vergehen 10 Jahre von der Bauanzeige bis zum Baubeginn. Hierzu hat das Handwerk den Ministerien Vorschläge vorgelegt, sich zugleich aber selber einen systematischen Überprüfungsprozess auferlegt.

Zum Herunterladen

  • Bildungsstättenförderung: Investitionsstau auflösen!
    ZDH kompakt, Juli 2025

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