Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Ein EU-Binnenmarkt für das Handwerk

Im EU-Binnenmarkt sind Verwaltungsvereinfachungen wie etwa das „Once only“-Prinzip beim digitalen Austausch von Dokumenten umzusetzen. Dokumentations- und Berichtspflichten müssen zurückgeführt werden. Darüber informiert beigefügtes ZDH kompakt

Das Handwerk profitiert vom Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt besteht seit nunmehr 30 Jahren. Er ist mit etwa 447 Millionen Menschen einer der größten Wirtschafts- und Handelsräume der Welt. Der Binnenmarkt umfasst neben den 27 Mitgliedstaaten der EU auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Der Wert der im Binnenmarkt gehandelten Waren hat sich seit 1993 verfünffacht, von 671 Milliarden auf 3,4 Billionen Euro. Allein der Wert der aus Deutschland in die EU ausgeführten Waren beträgt ca. 860 Milliarden Euro, mehr als die Hälfte des deutschen Gesamtexports.  Etwa 56 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze schafft der gemeinsame Markt nach Schätzungen in Europa – gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU).Nach dem Wegfall der Zollgrenzen profitieren auch diese Betriebe von weniger Grenzformalitäten. Die gemeinsame Währung und die ca. 3.600 einheitlichen Produktstandards erleichtern den Austausch von Gütern in Europa und fördern den Auf- und Ausbau von europäischen Wertschöpfungsketten. Die EU-weite Warenfreizügigkeit erhöht auch die Produktauswahl, den Wettbewerb und sorgt so für mehr Wohlstand.

Die Herausforderungen für das wettbewerbsfähige Handwerk

Handwerksbetriebe sehen sich aktuell großen Herausforderungen gegenüber. Sie sind zentraler Akteur bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele, erleben grundlegende Veränderungen von Marktstrukturen, z.B. durch KI und digitale Märkte, müssen ihre Lieferketten diversifizieren, sollen resilienter gegenüber Krisen werden und nicht zuletzt zur Fachkräftesicherung beitragen.

Handwerksbetriebe sind eng mit ihrem Standort und Umkreis verbunden und somit immer direkt von den dortigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen abhängig. Insbesondere in Grenzregionen ermöglicht es ihnen ein funktionierender Binnenmarkt, Dienstleistungen und Produkte auch in Nachbarländern anzubieten, Fachkräfte auch grenzüberschreitend zu gewinnen und flexibel auf Veränderungen und Chancen zu reagieren. Zunehmend klagen Handwerksbetriebe jedoch über erschwerte Bedingungen bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit. Einem Wiederaufbau von innereuropäischen Grenzen muss entschieden entgegengewirkt, und gleichzeitig müssen ungerechtfertigte bürokratische Hindernisse im Binnenmarkt abgebaut werden.

Den Binnenmarkt einfach und lösungsorientiert weiterentwickeln

Ausgehend von den Diskussionen im Rat der Mitgliedstaaten und im EU-Parlament hat die EU-Kommission im März 2023 ihre Vorstellungen für die Vertiefung des Binnenmarktes in einer Mitteilung dargelegt. Gefragt sind eine stärkere Durchsetzung und mehr Wissen über die bereits bestehenden europäischen Regeln sowie eine einfache Umsetzung. Hierbei muss darauf geachtet werden, zielgerichtet die identifizierten Probleme zu lösen, ohne zusätzlichen Aufwand für Betriebe zu schaffen. Werkzeuge wie die geplante EU-weite digitale Brieftasche (EU ID Wallet), die den digitalen europäischen Sozialversicherungsausweis enthalten soll, können dabei helfen.

Damit Betriebe wieder in der Lage sind, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, müssen Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten auf das notwendige Mindestmaß zurückgeführt und unterschiedliche Verwaltungsanforderungen wie zum Beispiel bei der ArbeitnehmerEntsendung vereinheitlicht werden. Die Verwaltungen müssen in Steuer- und Sozialversicherungsverfahren besser zusammenarbeiten, und Genehmigungsverfahren müssen stärker digitalisiert werden.

Konkrete Schritte, die den Binnenmarkt zeitnah verbessern:

  • Offene EU-Binnengrenzen für Waren und Dienstleistungen – auch in Krisenzeiten
  • Beständige Durchsetzung bestehender Binnenmarktinstrumente ohne überzogene Harmonisierungsambitionen
  • Gewährleistung einesweiterhin fairen Zugangs zum Binnenmarkt
  • Bürokratieabbau mit Hilfe der Digitalisierung und dem „Once only“-Prinzip als Standard
  • Effektivere Verwaltungszusammenarbeit
  • Auf das Notwendige beschränkte Anzeige-, Melde-, Statistik- und Nachweispflichten
  • Effiziente Verfahren bei der Entsendung von Arbeitskräften im Binnenmarkt (einheitliche Meldeportale, eDeclaration, ESSPASS)
  • Ausbau der eID für Freizügigkeit mittels fälschungssicherer ‘EU Digital Identity Wallet’
  • Effektive Beteiligung des Handwerks an europäischer Standardsetzung

Zum Herunterladen

  • Ein EU-Binnenmarkt für das Handwerk
    ZDH-Kompakt, Oktober 2023

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