Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Anbietervielfalt im Pass-und Ausweiswesen erhalten

ZDH-Kompakt zum Thema "Anbietervielfalt im Pass- und Ausweiswesen erhalten" vom 10. Februar 2020.

ZDH-Kompakt, Februar 2020

Hintergrund

Der vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Dezember 2019 vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ hat die Betriebe des Fotografenhandwerks und -handels in große Unruhe versetzt. So sollen Passbilder zukünftig ausschließlich durch Behörden erstellt werden dürfen. Viele Fotografen wären damit in ihrer beruflichen Existenz bedroht.

Sachstand

In Reaktion auf die von der Wirtschaft breit vorgetragene Kritik hat das BMI angekündigt, den Gesetzentwurf nachbessern zu wollen. Nachdem das schriftliche Anhörungsverfahren des Ministeriums am 28. Januar 2020 beendet wurde, soll nun ein umfassender Dialog mit betroffenen Betrieben und Fachverbänden gestartet werden. Ziel ist, unter Beachtung der erforderlichen Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen den betroffenen Betrieben des Fotografenhandwerks doch noch eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen.

Bewertung und was zu tun ist

Der Gesetzentwurf greift in die grundrechtlich geschützten Belange der Fotografenbetriebe ein und zeigt keinerlei Alternativen zu einer „Verstaatlichung“ der Passbildherstellung auf – anders als bei unseren europäischen Nachbarn, z.B. Österreich. Dort speisen qualifizierte Berufsfotografen oder der qualifizierte Fotohandel die von ihnen erstellten Passbilder unter Verwendung eines gesicherten Datenübertragungswegs in ein Online-System ein, das keinerlei Möglichkeiten zur Manipulation bietet. In den Niederlanden werden die Passbild-Dateien – ebenfalls manipulationssicher – in eine Cloud geladen, auf die nur die Passbehörden Zugriff haben. Vergleichbare Systeme werden bereits in einigen deutschen Kommunen erfolgreich praktiziert.

Eine Zertifizierung der gewerblichen Betriebe für die oben skizzierten Verfahren wäre einem weitgehenden Entzug ihrer wirtschaftlichen Grundlage deutlich vorzuziehen, zumal sich der dafür erforderliche Inverstitionsaufwand für das einzelne Unternehmen nach den bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland im vertretbaren Rahmen bewegt. Bei einer solchen Zertifizierung der Betriebe im handwerklichen Bereich könnte sicherlich auch die Selbstverwaltung in Handwerkskammern und Fotografeninnungen (beides Körperschaften des öffentlichen Rechts) unterstützend tätig werden. Vorbild dafür ist wiederum Österreich, wo die Wirtschaftskammern die Qualifikation der Betriebe feststellen.

Schließlich wäre es sinnvoll, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im jetzt erforderlichen Diskussionsprozess eine unterstützende Rolle einnimmt. Das BSI hat sich bereits in der Vergangenheit mit Sicherheitsfragen im Ausweiswesen befasst. Deshalb wäre es naheliegend, wenn das Bundesamt in den anstehenden Beratungen eine Gesprächsplattform bietet, bei der sich sämtliche Beteiligten einbringen können.

Fazit: Die Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen ist auch ohne eine Zerschlagung gewachsener Betriebsstrukturen in Handwerk, Handel und Gewerbe möglich. Der Gesetzentwurf des BMI ist entsprechend nachzubessern.

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