EU: CBAM - Omnibuspaket verabschiedet
Das neue Paket soll Unternehmen entlasten und Bürokratie abbauen, ohne die Klimaziele zu gefährden.
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Der EU-Rat hat am 29. September eine Verordnung zur Vereinfachung und Stärkung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) im Rahmen des Omnibus-I-Legislativpakets verabschiedet. Ziel ist, die Umsetzung des CBAM effizienter und kostengünstiger zu gestalten, insbesondere für KMU, ohne das Klimaschutzziel zu schwächen. Mit der neuen Regelung werden rund 99 Prozent der Emissionen in importierten CBAM-Gütern weiterhin abgedeckt.
Kernpunkte der Änderungen:
- Einführung eines neuen “De-minimis”-Schwellenwerts: Einfuhren bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr sind künftig von den CBAM-Auflagen ausgenommen – eine Erleichterung für KMU und Privatpersonen, die kleine oder unbedeutende Mengen von Gütern einführen.
- Neu ist auch, dass Importeure ab Anfang 2026 Verzögerungen vermeiden können: Unter bestimmten Bedingungen dürfen CBAM-Waren bereits vor Abschluss der Registrierung eingeführt werden.
- Weitere Maßnahmen zielen auf Verfahrensvereinfachungen bei Genehmigungen, Datenerfassung, Emissionsberechnung, Prüfregeln sowie die Berechnung der finanziellen Haftung der zugelassenen CBAM-Anmelder. Und auch die Bestimmungen über Sanktionen sowie die Vorschriften für indirekte Zollvertreter wurden angepasst.
Quelle: www.bga.de, Pressemitteilung vom 6. Oktober 2025