Zentralverband des
Deutschen Handwerks
09.10.2026

Entsendung: Das ändert sich bei der eDeclaration

Die EU-Kommission muss eine Schnittstelle einrichten, über die Unternehmen Entsendungen in die teilnehmenden Mitgliedstaaten melden können.

Handwerksbetriebe, die im EU-Ausland arbeiten, sollen künftig weniger Zeit mit Formularen verbringen: Am 23. Juni einigten sich EU-Parlament, Rat und Kommission im sogenannten Trilog auf die Einführung der eDeclaration. Die Einigung sieht eine neue Funktion in der öffentlichen Schnittstelle vor, die es Dienstleistern ermöglicht, die relevanten Dokumente für die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hochzuladen. Dies würde die bisher geltenden nationalen Verfahren zur Einreichung von Dokumenten ersetzen. Statt bisher 27 nationaler Formulare soll künftig möglichst eines reichen.

Einheitliche Kriterien statt Formular-Chaos

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sehen in der Einigung einen Fortschritt – fordern aber Nachbesserungen.

Aus Sicht des Handwerks wertet der ZDH die eDeclaration als praxisnahe Antwort auf die konkreten Probleme der Betriebe, da dieses digitale Instrument den bürokratischen Aufwand verringert und die Arbeit im EU-Binnenmarkt erleichtert. Entscheidend sei, dass sich Parlament und Mitgliedstaaten auf eine geschlossene Liste an Informationspunkten geeinigt hätten. Damit gälten EU-weit dieselben Kriterien für die Arbeitnehmerentsendung. Dementsprechend steigt der Mehrwert der eDeclaration mit der Anzahl der Mitgliedstaaten, die sich beteiligen. Umfangreiche Entsendeformulare auszufüllen, hat die Unternehmen in der Vergangenheit oft deutlich mehr Zeit gekostet als die Erbringung der tatsächlichen Dienstleistung, kritisiert der ZDH. Die eDeclaration treibe den Abbau überflüssiger Bürokratie voran. 

Forderung: A1-Bescheinigung gleich mit erledigen

Das Handwerk fordert zudem eine wichtige Nachbesserung: Die eDeclaration muss mit der A1-Bescheinigung zeitnah verknüpft werden. Dieser Nachweis über den Sozialversicherungsstatus entsandter Mitarbeiter muss aktuell noch separat beantragt werden. 

Pflicht zur Teilnahme nötig

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht hier Nachbesserungsbedarf und fordert: Die Teilnahme an der eDeclaration müsse für alle 27 Mitgliedstaaten verpflichtend sein; derzeit beteiligen sich erst neun Länder, darunter auch Deutschland. Mitgliedstaaten dürften nicht an nationalen Parallelsystemen festhalten. Auch solle die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinken, um den Meldeaufwand spürbar zu senken.

Quellen:

  • vdma.eu (26.06.2026)
  • dhz.de (24.06.2026)
  • ZDH.de (24.06.2026)