Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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22.02.2023

Lieferkettengesetz: Wo stehen deutsche Unternehmen?

Obwohl das Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft ist, sind bisher nur wenige Unternehmen sehr gut darauf vorbereitet.
Verkehr auf der Autobahn mit Lager und LKW für den Versand

Viele Unternehmen sind nur mittelmäßig bis schlecht auf das seit Jahresanfang 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingestellt. Laut einer Umfrage des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) gaben nur 4 Prozent der befragten Unternehmen an, auf der organisatorischen Ebene sehr gut darauf vorbereitet zu sein. 70 Prozent sehen sich dagegen mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt. Lediglich 13 Prozent der größeren Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern haben der Studie zufolge volle Transparenz über Risiken wie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen bei ihren unmittelbaren Zulieferern.

Ein Großteil der Lieferkette liegt "im Nebel"

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter. Ab dem 1. Januar 2024 soll es dann auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeiter verbindlich sein. Die Umfrage zeigt auch: Insbesondere diejenigen Unternehmen, für die die Vorschriften derzeit noch nicht greifen, haben häufig kaum Überblick über Risiken bei ihren unmittelbaren Zulieferern. Gerade sechs Prozent fühlen sich hinsichtlich geforderter Präventionsmaßnahmen sehr gut aufgestellt, weitere 22 Prozent bewerten sich selbst in diesem Kontext als "eher gut". Nur vier Prozent scheinen genau zu wissen, welche Abhilfemaßnahmen sie im Fall möglicher Verstöße und Risiken ergreifen sollen.

Quelle: www.wallstreet-online.de vom 16. Januar 2023

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