Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Aktueller Stand der Gesetzgebung
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist de facto eine Transparenzrichtlinie, mit der Unternehmen, die unter ihren Anwendungsbereich fallen verpflichtet werden, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und -fortschritte zu beschreiben, zu dokumentieren und als Teil des Lageberichts transparent und öffentlich zu machen.
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Ihre Umsetzung in nationales Recht hätte bis Mitte 2024 erfolgen sollen, doch Deutschland verpasste diese Frist, weshalb derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung läuft. Bundestag und Bundesrat beraten aktuell über die nationale Umsetzung. Gleichzeitig diskutieren EU-Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Ausschüssen bereits über die Überarbeitung der CSRD im Rahmen des CSRD-Omnibus-Pakets, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vereinfachen soll. Eine Einigung auf EU-Ebene wird für das Frühjahr 2026 erwartet.
ZDH-Stellungnahme zum zum Herunterladen
Am 13. Oktober 2025 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine Einigung zum sogenannten Omnibus-1-Vereinfachungspaket erzielt, das Anpassungen an der CSRD vorsieht. Ziel des Pakets ist es, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und bürokratische Hürden zu reduzieren. Demnach sollten nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatzu von über 450 Mio. Euro direkt berichtspflichtig nach CSRD sein.
Am 22. Oktober 2025 hat das Europäische Parlament gegen den Vorschlag des JURI-Ausschuss ausgesprochen. Nun sind erneut Anpassungen am Richtlinienentwurf möglich, über die am 12. oder 13. November 2025 im EU-Parlament abgestimmt wird. Die Europäische Kommission strebt an, die Verhandlungen über das Omnibus-Paket bis Ende 2025 abzuschließen, sodass eine Überarbeitung und Vereinfachung der Berichtspflichten voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt werden könnten.
Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?
Obwohl nur die wenigsten Handwerksbetriebe gemäß CSRD direkt berichtspflichtig sind bzw. werden, erhalten immer mehr Handwerksbetriebe unterschiedlichste Fragebögen von ihren Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern, mit denen sie Auskunft über ihre Energieverbräuche oder Nachhaltigkeitsaktivitäten geben sollen. Damit ist genau der Trickle-Down-Effekt eingetreten, vor dem der ZDH seit Beginn der Diskussionen um die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewarnt hat.
Im Rahmen von Lieferkettenanalysen und Kreditentscheidungen wird der Anteil der Handwerksbetriebe, die über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten, ihre CO₂-Bilanz oder ihre Rolle als Arbeitgeber berichten, in den kommenden Jahren voraussichtlich deutlich zunehmen – und zwar auch dann, wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Die Fragebögen unterscheiden sich dabei stark in Umfang und Detailtiefe. Wer keine entsprechenden Angaben macht, riskiert, Aufträge zu verlieren oder Kredite nur zu deutlich ungünstigeren Konditionen zu erhalten.
Um unter diesen Voraussetzungen den Verwaltungsaufwand für Betriebe zu begrenzen, die zwar nicht berichtspflichtig, aber innerhalb der Lieferkette oder als Kreditnehmerin und Kreditnehmer indirekt gezwungen werden, Kennzahlen oder Nachhaltigkeitsaktivitäten offen zu legen, wurde durch die EFRAG(European Financial Advisory Group) ein freiwilliger Berichtsstandard (VSME) erarbeitet, der sich an nicht-berichtspflichte Unternehmen richtet. Das Ziel des VSME besteht darin, dass nicht-berichtspflichtige Betriebe mit Hilfe dieses Standards ihren Kundinnen und Kunden und Kreditgeberinnen und Kreditgebern genau die Informationen liefern, die diese im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichtspflicht benötigen und dass der Berichtsaufwand (Zeitaufwand, Beratungskosten) für nicht-berichtspflichtige Handwerksbetriebe somit begrenzt und der Zugang zu Finanzierungen dauerhaft gesichert werden kann.
Der ZDH hat sich mit Unterstützung der Handwerksorganisation und einiger Handwerksbetriebe, denen großer Dank gilt, in den Konsultationen der EU-Kommission und der EFRAG zum VSME beteiligt. Am 30. Juli 2025 wurde der freiwillige Standard als Empfehlung von der EU-Kommission veröffentlicht.
Weiterführende Informationen:
- CSRD-Richtlinientext: Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, veröffentlicht am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU, L 322, Seite 15 ff.
- Das Bundesjustizministerium hat am 10.07.2025 einen Referentenentwurf veröffentlicht, zu dem der ZDH eine Stellungnahme eingereicht hat.
Empfehlung der EU-Kommission zum VSME, veröffentlicht am 30. Juli 2025
Zukunfts-Kompass Handwerk
Der Zukunfts-Kompass Handwerk ist Teil des umfassenden Unterstützungsangebots des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Alle freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte, die Handwerksbetriebe im Rahmen des Zukunfts-Kompass Handwerk erstellen, werden über die DNK-Plattform bereitgestellt.
Der Zukunfts-Kompass Handwerk wird von der ZWH mit Unterstützung der Handwerksorganisation und von Handwerksbetrieben entwickelt. Der ZDH begleitet die Umsetzung des Projekts politisch.
Quelle: ZWH
Der Zukunfts-Kompass Handwerk ist ein kostenfreies Tool, das Handwerksbetriebe gezielte Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung anbietet.