Rat und EU-Parlament erzielen Trilogeinigung zu Omnibus 1
Am 9. Dezember haben Rat und Parlament eine Trilogeinigung zum ersten Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) erzielt.
CSRD
Für die CSRD sieht die Einigung Folgendes vor:
- Anwendungsbereich: Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Umsatz über 450 Millionen Euro.
- Value Chain Cap: Nicht berichtspflichtige Betriebe können Informationsabfragen berichtspflichtiger Betriebe, die über den freiwilligen Standard (VSME) hinausgehen, zurückweisen.
- Vereinfachung des anzuwendenden Berichtsstandards (ESRS), daran wird bereits gearbeitet.
- Sektor-spezifische Berichterstattung wird freiwillig. Statt Sektor-Standards soll es freiwillige Leitlinien geben.
- Schaffung eines Portals, in dem Vorlagen und Leitlinien zu Berichtsanforderungen zugänglich sind.
CSDDD
Bei der CSDDD haben sich die EU-Gesetzgeber auf Folgendes geeinigt:
- Anwendungsbereich: Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 1,5 Mrd. Euro.
- Risikobasierter Ansatz: Fokus auf Geschäftspartnern, bei denen Risiken am wahrscheinlichsten sind sowie Prüfung auf der Grundlage von vernünftigerweise verfügbaren Informationen.
- Wegfall der Klimaübergangspläne
- Keine europäische zivilrechtliche Haftung: Die Haftung richtet sich nach nationalen Haftungsvorschriften. Es wurde eine Überprüfungsklausel hinsichtlich der Notwendigkeit einer EU-weit harmonisierten Haftungsregelung eingefügt.
Das Plenum des EU-Parlaments wird am 16. Dezember formal über die Trilogeinigung abstimmen, auch der Rat muss das Ergebnis noch bestätigen. Bei Annahme können die Änderungen anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und noch vor Jahresende in Kraft treten.