Omnibus 1-Vereinfachungspaket vom Rat final verabschiedet
Am 24. Februar hat der Rat die Trilogeinigung zum Omnibus-I-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) formell bestätigt.
Das EU-Parlament hatte der Einigung bereits am 16. Dezember 2025 zugestimmt.
Die wichtigsten Vereinfachungen im Überblick:
CSRD
- Anwendungsbereich: Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Mio. Euro.
- Value Chain Cap: Nicht berichtspflichtige Betriebe können Informationsabfragen berichtspflichtiger Betriebe, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen, zurückweisen.
- Vereinfachung des anzuwendenden Berichtsstandards (ESRS).
- Sektor-spezifische Berichterstattung wird freiwillig.
CSDDD
- Anwendungsbereich: Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 1,5 Mrd. Euro.
- Risikobasierter Ansatz: Fokus auf Geschäftspartner, bei denen Risiken am wahrscheinlichsten sind. Zudem Prüfung auf Grundlage von verfügbaren Informationen.
- Wegfall der Klimaübergangspläne.
- Keine europäische zivilrechtliche Haftung, die Haftung richtet sich nach nationalen Vorschriften.
Nächste Schritte
Der Gesetzestext kann nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und wird 20 Tage danach in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.