Zentralverband des
Deutschen Handwerks
25.02.2026

Omnibus 1-Vereinfachungspaket vom Rat final verabschiedet

Am 24. Februar hat der Rat die Trilogeinigung zum Omnibus-I-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) formell bestätigt.

Das EU-Parlament hatte der Einigung bereits am 16. Dezember 2025 zugestimmt. 

Die wichtigsten Vereinfachungen im Überblick: 

CSRD

  • Anwendungsbereich: Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Mio. Euro.
  • Value Chain Cap: Nicht berichtspflichtige Betriebe können Informationsabfragen berichtspflichtiger Betriebe, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen, zurückweisen.
  • Vereinfachung des anzuwendenden Berichtsstandards (ESRS). 
  • Sektor-spezifische Berichterstattung wird freiwillig.

CSDDD

  • Anwendungsbereich: Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 1,5 Mrd. Euro. 
  • Risikobasierter Ansatz: Fokus auf Geschäftspartner, bei denen Risiken am wahrscheinlichsten sind. Zudem Prüfung auf Grundlage von verfügbaren Informationen.
  • Wegfall der Klimaübergangspläne.
  • Keine europäische zivilrechtliche Haftung, die Haftung richtet sich nach nationalen Vorschriften.

Nächste Schritte

Der Gesetzestext kann nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und wird 20 Tage danach in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. 

Zur Omnibus I-Trilogeinigung

 

Schlagworte