Omnibus 1-Paket: EU-Parlament stimmt für Trilogeinigung
Am 16. Dezember hat das EU-Parlament die Trilogeinigung zum ersten Omnibus-Vereinfachungspaket mit den Inhalten Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD) bestätigt.
Die wichtigsten Vereinfachungen im Überblick:
CSRD
- Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Umsatz über 450 Mio. Euro.
- Value Chain Cap: Nicht-berichtspflichtige Betriebe können Informationsabfragen berichtspflichtiger Betriebe, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen, zurückweisen.
- Vereinfachung des anzuwendenden Berichtsstandards (ESRS)
- Sektor-spezifische Berichterstattung wird freiwillig.
- Schaffung eines Portals mit Vorlagen und Leitlinien zu Berichtsanforderungen.
CSDDD
- Berichtspflicht nur für Betriebe mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 1,5 Mrd. Euro.
- Risikobasierter Ansatz: Fokus auf Geschäftspartner, bei denen Risiken am wahrscheinlichsten sind.
- Wegfall der Klimaübergangspläne
- Keine europäische zivilrechtliche Haftung: Die Haftung richtet sich nach nationalen Vorschriften.
Der Rat hat bereits auf Ebene der Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter (EU-Botschafter) zugestimmt. Die formale Verabschiedung wird für Januar erwartet.