EP-Fachausschuss positioniert sich zur Praktika-Richtlinie
Die Positionierung beinhaltet folgende handwerksrelevante Punkte:
- Definition und Anwendungsbereich
Der EMPL-Ausschuss definiert Praktika als zeitlich begrenzte Tätigkeit auf Einstiegsniveau, die den Übergang ins Berufsleben erleichtern soll. Sämtliche Praktika sollen unter die Richtlinie fallen, mit Ausnahme verpflichtender Praktika im Rahmen des Studiums bzw. der Berufsausbildung. Praktika sollen zukünftig grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern.
- Praktikumsvertrag
Die Rahmenbedingungen wie Bezahlung, Lernziele sowie Rechte und Pflichten sollen vertraglich festgehalten werden. Praktikantinnen und Praktikanten sollen außerdem Zugang zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.
- Scheinpraktika und Nachweispflichten
Scheinpraktika liegen vor, wenn die Vergütung nicht dem nationalen Recht entspricht, keine Praktikumsbetreuung erfolgt oder keine Lernziele formuliert werden. Um solchen Scheinpraktika vorzubeugen, sollen Unternehmen und Betriebe den national zuständigen Behörden auf Nachfrage Informationen zu Arbeitsbedingungen, Praktikumsdauer o.ä. zukommen lassen.
Der EMPL-Ausschuss hat zudem zugestimmt, dass Trilogverhandlungen beginnen können. Diese Entscheidung muss noch im Rahmen der nächsten Plenumssitzung bestätigt werden.