Entwaldung: Rat einigt sich auf Position zur Vereinfachung
Am 19. November haben sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament zum Änderungsvorschlag der EUDR geeinigt.
Die Position sieht folgende Punkte vor:
Verschiebung des Geltungszeitpunkts um ein weiteres Jahr bis zum 30. Dezember 2026 für alle Unternehmen, mit einer zusätzlichen Übergangsperiode von sechs Monaten für kleine Betriebe (bis zum 30. Juni 2027).
Der Rat führt eine neue Kategorie "Downstream Operator" ein: Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen weder Sorgfaltserklärungen vorlegen noch prüfen, ob die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten erfüllt sind. Zudem ruft der Rat die Kommission auf, bis April 2026 Auswirkungen und Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der EUDR zu prüfen.