Entwaldung: EU-Parlament verabschiedet EUDR-Änderungsgesetz
Das EU-Parlament hat am 17. Dezember das Änderungsgesetz zur EU-Entwaldungsverordnung verabschiedet. Die EU-Botschafter hatten für die Mitgliedstaaten bereits grünes Licht gegeben.
Der Kompromiss sieht eine Verschiebung des Geltungszeitpunktes um ein Jahr für alle Unternehmen und Vereinfachungen vor. Die Verordnung wird am 30. Dezember 2026 anwendbar. Zudem wurde eine sogenannte “Review-Klausel” aufgenommen, nach der die EU-Kommission bis April 2026 weitere mögliche Vereinfachungen prüfen und gegebenenfalls einen weiteren Vorschlag für ein Änderungsgesetz vorlegen soll.
Zentraler Erfolg für das Handwerk ist, dass die nachgelagerte Wertschöpfungskette von allen Pflichten befreit wurde.
Damit ist der EU-Gesetzgeber wesentlichen Forderungen des Handwerks nachgekommen.