Digitaler Euro: Berichterstatter legt Berichtsentwurf vor
Die Kommission legte ihren Vorschlag bereits im Juni 2023 vor.
Berichterstatter Rojas betont den Unterschied zwischen online Digitalem Euro mit Konten und Infrastruktur sowie offline Digitalem Euro, der ohne umfangreiche Infrastruktur Bargeld digital abbilden kann. Zunächst soll der offline Digitale Euro eingeführt werden. Den online Digitalen Euro soll es nur geben, wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass private europäische Lösungen nicht ausreichen zu dem Zeitpunkt, zu dem die EZB für die Einführung bereit wäre.
Zur Ausnahme von der Annahmepflicht des Digitalen Euro schlägt der Berichterstatter vor, diese auf alle Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie Umsatz oder Bilanz unter 10 Millionen Euro auszuweiten, unabhängig von der Akzeptanz ähnlicher Zahlungsmittel. Die Kommission hatte eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen vorgesehen, die keine ähnlichen Zahlungsmittel akzeptieren. Die nun vorgeschlagene Anpassung entspricht der ZDH-Forderung. Zudem unterstützt der Berichtsentwurf die von der Kommission vorgeschlagenen Haltelimits.
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