Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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10.11.2022

KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung aufs Nötigste beschränken

Am 10. November hat das EU-Parlament den CSRD-Trilogkompromiss bestätigt. Die Berichterstattung von Unternehmen soll um Nachhaltigkeitsaspekte erweitert und entsprechende Standards geschaffen werden. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Flaggen vor dem EU-Parlamentsgebäude in Straßburg

"Es ist ein Erfolg, dass der verabschiedete Gesetzestext zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zumindest für die kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, keine direkte Verpflichtung dazu enthält, einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Den meisten unserer Betriebe fehlen nämlich für solche zusätzlichen Anforderungen schlicht die Kapazitäten. Leider bahnt sich für Handwerksbetriebe dennoch eine erhebliche indirekte Betroffenheit an. Informationsgesuche von Finanzierungspartnern und von Kunden in der Lieferkette werden deutlich zunehmen – zumal künftig fast fünfmal so viele Unternehmen berichtspflichtig sein werden wie bisher.

Der Aufwand durch diese indirekten Auswirkungen muss auf das Nötigste beschränkt werden, indem für KMU bürokratiearme und freiwillige Offenlegungsmöglichkeiten geschaffen werden. Daher ist es für den ZDH von enormer Bedeutung, dass er am EU-Standardsetzungsprozess beteiligt wird. Das gilt insbesondere für den noch zu erarbeitenden KMU-Offenlegungsstandard. Leider sind kleine und mittlere Unternehmen in dem zuständigen EU-Expertengremium EFRAG jedoch strukturell unterrepräsentiert. Um die demokratische Legitimität dieses Prozesses sicherzustellen und den Interessen von KMU ausreichend Rechnung zu tragen, sollte die Repräsentativität der EFRAG geprüft werden und eine Vollmitgliedschaft für alle betroffenen Interessenträger kostenlos sein."

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