KI-Gesetz mit EU-Rechtsvorhaben zur Produkthaftung verzahnen

Foto: EP/Alain ROLLAND
"Positiv ist, dass das KI-Gesetz einen Rechtsrahmen für die ethische Nutzung von KI in der EU vorsieht. Es ist zudem positiv, dass der Verordnungsvorschlag zwischen verschiedenen Risikoklassen und KI-Anwendungen unterscheidet und daran unterschiedliche Anforderungen knüpft. So gelten richtigerweise zum Beispiel für handwerksnahe niedrigschwellige Anwendungen wie KI-gestützte Drohnen oder Chatbots nur geringe Transparenzanforderungen.
Für den Erfolg des Gesetzes ist es allerdings entscheidend, dass es eng mit anderen geplanten EU-Rechtsvorhaben wie der KI-Haftungsrichtlinie, der Produkthaftungs-Richtlinie und dem Cyber-Resilienzgesetz verzahnt wird und dass es mit diesen in Einklang steht. Betrieben muss die Sorge vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken genommen werden. Diese sollten etwa in der Produkthaftungs-Richtlinie präzisiert und die Sorgfaltspflichten bei nicht-kritischer Nutzung von KI auf ein Minimum beschränkt werden."