Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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11.05.2023

KI-Gesetz mit EU-Rechtsvorhaben zur Produkthaftung verzahnen

Am 11. Mai haben die beiden federführenden Ausschüsse im EU-Parlament für Binnenmarkt (IMCO) und bürgerliche Freiheiten (LIBE) für den Berichtsentwurf für ein KI-Gesetz gestimmt. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
EU-Parlamentsgebäude in Brüssel

"Positiv ist, dass das KI-Gesetz einen Rechtsrahmen für die ethische Nutzung von KI in der EU vorsieht. Es ist zudem positiv, dass der Verordnungsvorschlag zwischen verschiedenen Risikoklassen und KI-Anwendungen unterscheidet und daran unterschiedliche Anforderungen knüpft. So gelten richtigerweise zum Beispiel für handwerksnahe niedrigschwellige Anwendungen wie KI-gestützte Drohnen oder Chatbots nur geringe Transparenzanforderungen.  

Für den Erfolg des Gesetzes ist es allerdings entscheidend, dass es eng mit anderen geplanten EU-Rechtsvorhaben wie der KI-Haftungsrichtlinie, der Produkthaftungs-Richtlinie und dem Cyber-Resilienzgesetz verzahnt wird und dass es mit diesen in Einklang steht. Betrieben muss die Sorge vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken genommen werden. Diese sollten etwa in der Produkthaftungs-Richtlinie präzisiert und die Sorgfaltspflichten bei nicht-kritischer Nutzung von KI auf ein Minimum beschränkt werden."

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