Litauen: Identifikationsnummer im Baugewerbe kommt

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Auf einer litauischen Baustelle dürfen ab dem 1. Januar 2022 nur Personen arbeiten, die über eine Identifikationsnummer (Bauarbeiter-ID) verfügen. Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches braucht ab dem neuen Jahr jeder Bauarbeiter solch eine eigene ID. Das gilt auch für alle Arbeitnehmer und Selbständige. Ziel ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer in eine spezielle Datenbank einzutragen. Dafür soll das bereits bestehende System des Versicherungswesens SODRA genutzt werden. Dieses System erfasst nicht nur heimische Arbeitnehmer, sondern auch alle entsandten Arbeitnehmer.
Ohne eine gültige Identifikationsnummer droht eine erhebliche Strafe. Die Einhaltung der neuen Vorgaben wird durch Baustellenbegehungen kontrolliert.
Quelle: Ostwirtschaftsreport Nr. 45 vom 9. November 2021