Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen
Umstellung auf bundesweites KONSENS-Verfahren
Wie das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, wurde mit Wirkung zum 6. August 2025 die Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG auf ein neues bundeseinheitliches KONSENS-Verfahren ("ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen") umgestellt. Antragstellende müssen sich auf veränderte Abläufe und Bearbeitungsfristen einstellen.
Automatisierung mit Vordatierungsfrist – Was sich ändert
Künftig erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf Freistellungsbescheinigungen vollständig maschinell. Dabei wird automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel drei Kalendertage. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der nächstfolgende Werktag als Ausstellungsdatum gesetzt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel postalisch – eine direkte Aushändigung durch das Finanzamt ist nicht mehr möglich.
Die bislang bestehende Möglichkeit, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache sofort eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten, entfällt vollständig. Seit dem 6. August 2025 stehe nach Auskunft des Finanzministeriums das bisherige Verfahren nicht mehr zur Verfügung.
Praxishinweis:
Unternehmen sollten künftig ausreichend Vorlaufzeit einplanen, um Verzögerungen bei der Vorlage von Freistellungsbescheinigungen gegenüber Auftraggebern zu vermeiden. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt eine frühzeitige Antragstellung beim zuständigen Finanzamt – insbesondere bei projektspezifischen Abgabeterminen.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. 1.8.2025
Bitte beachten:
Bei den hier zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zu handwerksrelevanten Rechtsthemen. Darüberhinausgehende Informationen und insbesondere individuelle Beratungen sind dem ZDH nicht gestattet. Bitten nutzen Sie bei weitergehenden Fragen zu den hier dargestellten Themen die Beratungsangebote Ihrer Handwerksorganisation vor Ort (Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände).