Zentralverband des
Deutschen Handwerks
15.01.2026

Verhandlungsstand Mercosur: Qualifzierte Mehrheit erreicht

In einer Abstimmung der EU-Botschafter ist am 9. Januar die notwendige qualifizierte Mehrheit für die Billigung des Freihandelsabkommen zustande gekommen.

Über den Vertrag mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay wurde mehr als 25 Jahre verhandelt. Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Irland votierten dagegen. Nach Zugeständnissen der EU-Kommission gab Italien seinen Widerstand auf.

Das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur besteht aus zwei Teilen, die jeweils unterschiedliche Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Der erste Teil ist ein reines Handelsabkommen – das Interimsabkommen (ITA). Es fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, was bedeutet, dass es vom EU-Rat und vom Europäischen Parlament genehmigt werden muss, um in Kraft zu treten. 

Der zweite Teil ist ein umfassenderes Assoziierungsabkommen – das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA). Es umfasst den Handel, aber auch Investitionen und politische Zusammenarbeit. Es muss von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Dieser Prozess wird sicher eine längere Zeit beanspruchen.

Befürworter, wie die Bundesregierung, sehen wirtschaftliche Chancen durch Zollsenkungen (über 90 % der Waren) und Zugang zu Rohstoffen, während Kritiker Risiken für die europäische Landwirte, die Umwelt und die Einhaltung sozialer Standards sehen, da sie befürchten, die strengen EU-Normen würden untergraben.  Insbesondere Frankreich und Polen stehen auf der Seite der Kritiker. Frau von der Leyen wird das Abkommen am 17. Januar in Paraguay unterzeichnen, das derzeit den rotierenden Vorsitz des Mercosur innehat. Anschließend muss noch das Europäische Parlament abstimmen, womit eine endgültige Billigung für das reine Handelsabkommen erreicht werden könnte.   

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