Vereinfachungspaket: EU-Kommission legt Umwelt-Omnibus vor
Am 10. Dezember hat die EU-Kommission ihre Initiative für ein Vereinfachungspaket für die EU-Umweltgesetzgebung vorgelegt ("Umwelt-Omnibus").
Das Paket beinhaltet die folgenden wesentlichen Schwerpunkte:
- Umweltprüfungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren sollen zeitlich gestrafft werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit bekommen, eine materielle Präklusion vorzusehen: Danach werden neue Einwendungen im Gerichtsverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden. Dies geht auf Forderungen des Handwerks zurück.
- Begriffliche Schärfungen und Vereinfachungen unter der Batterieverordnung.
- Berichts- und Zertifizierungspflichten bei Industrieemissionen sollen erleichtert, Vieh- und Fischzucht von Berichtspflichten weitgehend ausgenommen werden.
- Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Materialströme wie beispielsweise Verpackungsmüll soll die Benennung eines Bevollmächtigten in einem anderen EU-Mitgliedstaat freiwillig werden. Weitere Vereinfachungen hinsichtlich der EPR sollen durch das Europäische Kreislaufwirtschaftsgesetz ("Circular Economy Act") in 2026 folgen.
- Daten über besorgniserregende Stoffe müssen künftig nicht mehr in die sog. SCIP-Datenbank übermittelt werden, da das System als nicht als effizient bewertet wurde. Das Transparenzinstrument “Digitaler Produktpass” soll die Datenbank künftig ersetzen.
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