Unterauftragsvergabe: EU-Parlament nimmt Initiativbericht an
Der schwedische Abgeordnete Johan Danielsson (S&D) hatte den Berichtsentwurf vorgelegt. Das EP verweist im nun angenommenen Bericht auf mögliche Risiken für Arbeitnehmer – auch aus Drittstaaten – in längeren Unterauftragsketten.
Mit dem Bericht spricht sich das EP dagegen aus, die Unterauftragsvergabe auf zwei Ebenen zu beschränken. Zudem lehnt das EP eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette ab. Dass das EP davon absieht, Unterauftragsketten auf zwei Ebenen zu beschränken, ist insbesondere für Handwerksbetriebe im Baugewerbe wichtig: Um Auftragsspitzen abzufedern, sind diese Betriebe bei Bedarf auf mehrstufige Unterauftragsvergaben angewiesen.
Aus dem Initiativbericht ergeben sich keine verbindlichen Konsequenzen. Die Position des EP sendet gleichzeitig ein Signal an die EU-Kommission, in diesem Feld nicht gesetzgeberisch tätig zu werden. Letzteres ist vor allem wichtig mit Blick auf das Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze, das die Kommission Ende 2026 vorlegen wird.