Zentralverband des
Deutschen Handwerks
11.12.2025

Trilogeinigung zum Klimaziel 2040

Wegen der eng beieinander liegenden Standpunkte von Rat und Parlament konnte bereits beim 1. Trilogtermin am 9. Dezember eine Einigung beider EU-Gesetzgeber erzielt werden.

Die wesentlichen Kernpunkte der Einigung waren in den Verhandlungsmandaten beider EU-Institutionen vorhanden. Diese sind die folgenden:

Der Kompromiss stützt den Kommissionsvorschlag hinsichtlich seines Ambitionsniveaus (90% Emissionsminderung bis 2040 gegenüber dem Niveau im Jahr 1990) und hinsichtlich der beiden darin bereits vorgesehenen Flexibilitätsinstrumente: Internationale Emisssionszertifikate sollen bis zu 5 Prozent auf den EU-Emissionsminderungsbeitrag ab 2036 anrechenbar sein. Die Kommission hatte eine Anrechenbarkeit von lediglich 3 Prozent vorgeschlagen. Dauerhafte CO2-Entnahme- und Speicherung soll sich im EU-Emissionshandel (ETS I) auswirken können.

Die Einigung sieht außerdem eine Verschiebung des Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS II) in seiner nationalen Anwendung um ein Jahr vor. Unklar bleibt, ob für diese Verschiebung zuzüglich eine separate Gesetzesinitiative der ETS-Richtlinie erforderlich ist.

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