Trilogeinigung: Rat verabschiedet Klimaziel 2040 final
Nun kann das Gesetz ausgefertigt und veröffentlicht werden. Es tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Vorangegangenes Verfahren
Der Rat hatte bereits Ende Februar auf Ebene der EU-Botschafter (AStV) entschieden, das verbindliche Klimaziel zur Erreichung bis 2040 im EU-Klimagesetz zu verankern.
Inhalte des Gesetzes
Die nunmehr final verabschiedete Änderung zum EU-Klimagesetz stützt den Kommissionsvorschlag hinsichtlich seines Ambitionsniveaus (90 Prozent Emissionsminderung bis 2040 gegenüber dem Niveau im Jahr 1990) und hinsichtlich der beiden darin bereits vorgesehenen Flexibilitätsinstrumente: Internationale Emissionszertifikate sollen bis zu 5 Prozent auf den EU-Emissionsminderungsbeitrag ab 2036 anrechenbar sein. Die Kommission hatte eine Anrechenbarkeit von lediglich 3 Prozent vorgeschlagen. Dauerhafte CO2-Entnahme- und Speicherung soll sich im EU-Emissionshandel (ETS I) auswirken können.
Das Ziel soll in jedem zweiten Jahr überprüft werden.
Der Kompromiss sieht außerdem eine Verschiebung des Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS II) in seiner nationalen Anwendung um ein Jahr vor, so dass dieser in den Mitgliedstaaten erst im Jahr 2028 anzuwenden sein wird.