Zentralverband des
Deutschen Handwerks
25.06.2025

Rat beschließt Allgemeine Ausrichtung zum Omnibus-1-Paket

Am 23. Juni hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf die Position des Rats zum ersten Omnibus-Entlastungspaket geeinigt. Dies wurde am 24. Juni formal bestätigt.

Handwerksrelevant sind insbesondere folgende Punkte:

CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung):

  • Anwendungsbereich: Die Mitarbeiterschwelle wird auf 1.000 Beschäftigte erhöht und börsennotierte KMU aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Zusätzlich führt der Rat als einziges finanzielles Kriterium eine Umsatzschwelle von über 450 Mio. € ein.
  • Überprüfungsklausel: Problematisch könnte sein, dass der Rat eine regelmäßige Überprüfung und mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs vorsieht, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen verfügbar sind. 

CSDDD (Sorgfaltspflichten in der Lieferkette):

  • Anwendungsbereich: Laut Rat soll die CSDDD nur für Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten jährlichen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. € gelten.
  • Beschränkung auf Tier 1: Wie durch die Kommission vorgeschlagen, sollen Unternehmen nicht verpflichtet sein, jeden Geschäftspartner zu prüfen, sondern grundsätzlich nur direkte Geschäftspartner (Tier 1). Sie sollen sich zudem auf die größten Risiken beschränken.
  • Zivilrechtliche Haftung: Der in der ursprünglichen CSDDD festgelegte Haftungstatbestand soll laut Rat gestrichen werden.

Bewertung aus Handwerkssicht

Es ist positiv, dass der Rat seine Position zum Entlastungspaket Omnibus 1 verabschiedet hat. Grundsätzlich die Zahl der berichtspflichtigen Betriebe zu verringern, ist richtig und muss auch in künftigen Trilogverhandlungen mit dem Parlament gesichert werden. Die Gesetzgeber müssen sich jetzt schnell einigen und Handwerksbetriebe zügig entlasten. 

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