Qualifizierte Migration: Trilogeinigung zum EU-Talentpool erzielt
Mit dem Talentpool soll eine digitale Plattform entstehen, die zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten beitragen soll.
Die Teilnahme daran ist für Mitgliedstaaten freiwillig. Diese können ihre Einwanderungsverfahren beschleunigen, damit die Fachkräfte schneller in den Betrieben ankommen. Eine Vermittlung über den EU-Talentpool geht allerdings nicht einher mit einer Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung, dies ist weiterhin Sache der Mitgliedstaaten.
Die Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Diese müssen ihren Sitz in einem EU-Land haben und die einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften erfüllen, z.B. hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Die Stellenausschreibungen müssen u. a. Informationen zum Arbeitgeber und Arbeitsort sowie zur Tätigkeit enthalten.
Nächste Schritte
Bevor die Verordnung in Kraft tritt, muss die politische Einigung noch formal von EU-Parlament und Rat angenommen werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung wird die EU-Kommission die Plattform einrichten. Teilnehmende Mitgliedstaaten sollen nationale Kontaktstellen einrichten.