Ökodesign-Arbeitsplan 2025-2030 veröffentlicht
Am 16. April hat die EU-Kommission den neuen Ökodesign-Arbeitsplan vorgelegt.
Er betrifft zugleich auch die Energiekennzeichnung. Es ist der erste Arbeitsplan unter der Ökodesign-Verordnung, die im Sommer des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Deswegen erfasst der Plan auch neue Produktgruppen.
Der Arbeitsplan sieht Aktionen in zwei Kategorien vor:
- neue Vorhaben und
- Vorhaben aus dem Arbeitsplan für 2022-2024, die fortgesetzt werden.
Für das Handwerk relevant ist darüber hinaus eine dritte Kategorie: Laufende Vorhaben, die gemäß einer Übergangsvorschrift in der Ökodesignverordnung bis Ende 2026 abzuschließen sind.
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