Zentralverband des
Deutschen Handwerks
24.04.2025

Ökodesign-Arbeitsplan 2025-2030 veröffentlicht

Am 16. April hat die EU-Kommission den neuen Ökodesign-Arbeitsplan vorgelegt.

Er betrifft zugleich auch die Energiekennzeichnung. Es ist der erste Arbeitsplan unter der Ökodesign-Verordnung, die im Sommer des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Deswegen erfasst der Plan auch neue Produktgruppen.

Der Arbeitsplan sieht Aktionen in zwei Kategorien vor:

  • neue Vorhaben und
  • Vorhaben aus dem Arbeitsplan für 2022-2024, die fortgesetzt werden.

Für das Handwerk relevant ist darüber hinaus eine dritte Kategorie: Laufende Vorhaben, die gemäß einer Übergangsvorschrift in der Ökodesignverordnung bis Ende 2026 abzuschließen sind.

Zum Arbeitsprogramm in englischer Sprache  

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