Zentralverband des
Deutschen Handwerks
04.03.2026

Made in EU: Kommission veröffentlicht Industrial Accelerator Act

Die EU-Kommission hat am 04. März den Verordnungsvorschlag für das Gesetz zur industriellen Beschleunigung, den Industrial Accelerator Act (IAA), vorgelegt.

Mit dem IAA soll die EU laut EU-Kommission in angespannten Zeiten resilienter, unabhängiger und wettbewerbsfähiger werden. Zudem soll die Dekarbonisierung vorangetrieben und Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden. 

Der IAA soll dazu beitragen, dass die verarbeitende Industrie bis 2035 mindestens 20 Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung ausmachen wird. 2024 lag ihr Anteil bei gut 14 Prozent. 

Energieintensive Industrie, darunter Chemikalien und Basismetall, die Automobilindustrie und Netto-Null-Technologien werden als strategische Sektoren aufgeführt. Relevant aus Handwerkssicht ist insbesondere die Einführung von Quoten für bestimmte Produkte im Rahmen der öffentlichen Vergabe sowie für andere Formen der öffentlichen Zuwendung. Diese sollen ab dem 01. Januar 2029 u. a. für die folgenden Produkte gelten:

  • Stahl: insgesamt 25 Prozent kohlenstoffarm 
  • Beton und Mörtel: insgesamt 5 Prozent kohlenstoffarm und EU-Ursprung
  • Aluminium: Insgesamt 25 Prozent kohlenstoffarm und EU-Ursprung

EU-Ursprung und Drittstaaten

Zwar dient der IAA vorrangig dazu, die Produktion innerhalb der EU zu fördern ("Made in EU").

Dennoch sollen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe (Art. 11) und anderer öffentlicher Interventionen (Art. 12) Unternehmen und Hersteller aus Drittstaaten, sogenannte “vertraute Partner”, als gleichwertig eingestuft werden und somit Zugang zum europäischen Markt erhalten können. Darunter fallen etwa Staaten, mit denen die EU eine Freihandelszone vereinbart hat. Über delegierte Rechtsakte sollen Drittstaaten auch ausgeschlossen werden können, um etwa Abhängigkeiten zu vermeiden.

Nächste Schritte

Der IAA wird nun vom EU-Parlament und dem Ministerrat verhandelt.

Zum IAA-Vorschlag

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