Kommission veröffentlicht Vorschläge zur Taxonomie-Vereinfachung
Am 4. Juli hat die EU-Kommission Vorschläge zur Vereinfachung der grünen Taxonomie vorgelegt.
Sie schlägt Anpassungen der Delegierten Rechtsakte zu den Taxonomie-Kriterien sowie der zugehörigen Anhänge vor.
Unter anderem sehen die Änderungen Folgendes vor:
- Aktivitäten, die weniger als 10 Prozent des Umsatzes, der Investitionsausgaben oder der Betriebskosten ausmachen, müssen nicht berichtet werden.
- Reduzierung der Datenpunkte (89 Prozent Finanzunternehmen, 64 Prozent sonstige Unternehmen).
- Die Kriterien für “Do no significant harm” (DNSH) werden vereinfacht.
- Die Green Asset Ratio (GAR) wird vereinfacht.
Über Betriebe, die weder CSRD- noch Taxonomie-berichtspflichtig sind, muss nicht berichtet werden.
In Anhang I der Taxonomie wird Anlage C bezüglich der Verwendung und des Vorhandenseins von Chemikalien vereinfacht. Viele Chemikalien, die in der EU-Ozonverordnung genannt werden, werden zukünftig nicht mehr in die DNSH-Kriterien einbezogen.
Rat und Parlament haben nun vier Monate lang die Möglichkeit, Einspruch gegen den Delegierten Rechtsakt einzulegen. Sollte dies nicht passieren, gelten die Änderungen ab dem 1. Januar 2026 für das Geschäftsjahr 2025.