Kommission veröffentlicht Verordnung zum Cybersicherheits-Gesetz
Die EU-Kommission hat am 20. Januar einen Vorschlag für eine neue Verordnung zum Cybersicherheits-Gesetz ("Cybersecurity Act 2") vorgelegt. Cybersicherheit wird zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor.
Für das Handwerk ist der Cybersecurity Act 2 vor allem indirekt relevant:
- Viele Handwerksbetriebe nutzen vernetzte Maschinen, Cloud-Dienste oder Softwarelösungen. Europäische Zertifizierungen zur Cybersicherheit dürften nun auf digitale Produkte und Dienste erweitert werden, die von Handwerksbetrieben genutzt werden.
- Betriebe, die digitale Komponenten herstellen, integrieren, warten oder installieren, sind Teil der IKT-Wertschöpfungskette und damit mittelbar betroffen.
- Zertifizierungsanforderungen könnten Marktzugangsvoraussetzungen werden, insbesondere bei Aufträgen für öffentliche Auftraggeber oder größere Industrie- und Infrastrukturbetriebe.
- Für das Handwerk könnte sich ein erhöhter organisatorischer und technischer Aufwand durch Anforderungen an IT-Sicherheit, Dokumentation und gegebenenfalls Zertifizierung ergeben. Andererseits erleichtern einheitliche und vereinfachte EU-Zertifikate den Zugang zu neuen Märkten.
- Der Rechtsrahmen sieht vor, Belastungen verhältnismäßig zu gestalten und die Interessen von KMU bei Gebühren und Verfahren zu berücksichtigen.
Der Cybersecurity Act 2 durchläuft nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.