Zentralverband des
Deutschen Handwerks
24.07.2025

Kommission veröffentlicht Umsetzungspaket zur EPBD

Die Kommission hat am 30. Juni 2025 ein Unterstützungspaket zur Umsetzung der EPBD veröffentlicht.

Daneben wurden eine delegierte Verordnung (legislativ) für die kostenoptimale Berechnung von Mindestenergieeffizienzanforderungen an den Bestand sowie an neue Gebäude veröffentlicht sowie eine Durchführungsverordnung (legislativ) für die in der EPBD verankerten nationalen Datenübermittlung zur Befüllung der EU-Gebäudedatenbank.

Die Mantelmitteilung mit ihren 13 Leitlinien adressiert folgende Regelungsinhalte der EPBD:

  1. Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands (Artikel 9)
  2. Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken (Artikel 17) und Zentrale Anlaufstellen für die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden (one stop shops - Artikel 18)
  3. Energieeffizienzausweise (Artikel 19-21, Annex V) und unabhängige Kontrollsysteme (Artikel 27, Annex VI)
  4. Renovierungspässe (Artikel 12, Annex VIII)
  5. Datenbanken (Artikel 22)
  6. Datenaustausch (Artikel 16)
  7. Nullemissionsgebäude (Artikel 7 und 11)
  8. Solarpflicht (Artikel 10)
  9. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Artikel 14)
  10. Technische Gebäudesysteme, Innenraumumweltqualität und Inspektionen (Artikel 13, 23 und 24)
  11. Fossil betriebene Heizkessel (Artikel 13, Annex II).
  12. Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Annex I).
  13. Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial(Artikel 7).

Link zur Mantelmitteilung mit 13 darunterliegenden Leitlinien

Link zur delegierten Verordnung (legislativ) für die kostenoptimale Berechnung von Mindestenergieeffizienzanforderungen an den Bestand sowie an neue Gebäude

Link zur Durchführungsverordnung (legislativ) für die in der EPBD verankerten nationalen Datenübermittlung zur Befüllung der EU-Gebäudedatenbank

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