EU-Kommission startet Interessenerhebung zum Umwelt-Omnibus
Bis zum 10. September 2025 erhebt die Europäische Kommission die Interessen der betroffenen Personengruppen in Vorbereitung eines Gesetzes zur Vereinfachung der Europäischen Umweltgesetzgebung ("Umweltomnibus").
Die Annahme des Vorschlags zur Änderung verschiedener Gesetze im Bereich der EU-Umweltpolitiken ist für das vierte Quartal 2025 geplant.
Folgende Schwerpunkte will die Kommission hierbei setzen. Diese Liste ist nicht abschließend:
- Straffung der Melde- und Berichtspflichten unter der Abfallrahmenrichtlinie.
- Vereinfachung der Berichtspflichten entlang der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich der Bevollmächtigung.
- Straffung und Digitalisierung der Berichtspflichten im Bereich der Kreislaufwirtschaft, der Industrieemissionen und der Abfallbewirtschaftung.
- Straffung von Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren.