Insolvenzrecht: JURI verabschiedet Bericht zur Harmonisierung
Der federführende EP-Rechtsausschuss (JURI) hat am 24. Juni den Berichtsentwurf zur EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts angenommen.
Wesentliche Aspekte der EP-Position:
- Verfahren für Kleinstunternehmen: Aus Handwerkssicht ist zu begrüßen, dass das spezielle Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen laut EP-Position komplett gestrichen werden soll. Stattdessen wird die EU-Kommission den Austausch bewährter Verfahren begleiten, sich mit KMU-Vertretern dazu austauschen und darauf aufbauend Empfehlungen zur Unterstützung von KMU aussprechen.
- Bessere Rückverfolgbarkeit von Vermögenswerten: Laut EP-Bericht können Rechtshandlungen aufgehoben oder ihre Vollstreckung verhindert werden, wenn sie vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, nur einigen Gläubigern zugutekommen oder diese benachteiligen.
- Pre-Pack-Verfahren: Die Gläubigerrechte während des Pre-Pack-Verfahrens werden gestärkt. Beispielsweise sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Gericht eine öffentliche Versteigerung durchführen kann, wenn eine oder mehrere Gläubigergruppen einen begründeten Verdacht auf Missbrauch vorbringen.
- Bezüglich der Insolvenzantragspflicht ist das Parlament bei dem Kommissionvorschlag geblieben, dass der Antrag spätestens drei Monate nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden muss. Dies ist signifikant länger als die Drei-Wochen-Frist in Deutschland.
Das Plenum wird den Bericht und das Verhandlungsmandat voraussichtlich am 7. Juli bestätigen.
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