Geografische Angaben: Handwerksprodukte können eingetragen werden
Seit dem 1. Dezember können geografische Angaben für Handwerksprodukte und industrielle Waren eingetragen werden.
Das System soll regionale Waren, wie z.B. erzgebirgische Holzkunst, schützen, die ihr Ansehen und ihre Qualität ihrem Herkunftsort und traditionellen Herstellungsmethoden verdanken.
Interessierte Betriebe können ihren Antrag über einen anerkannten Verband oder einzeln stellen. Jeder Antrag muss eine “Produktspezifikation” umfassen, in der die Bezeichnung, das Herstellungsverfahren und das geografische Gebiet angegeben sind. Die Produktspezifikation ist bei der zuständigen Behörde in Deutschland einzureichen.
Das Verfahren zur Eintragung geografischer Angaben umfasst zwei Schritte:
- Die nationale Behörde prüft den Antrag und führt ein nationales Einspruchsverfahren durch.
- Auf EU-Ebene prüft das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Anmeldung, bearbeitet das EU-weite Einspruchsverfahren und entscheidet darüber, ob das Produkt geschützt und eingetragen wird.