Fachausschüsse im EU-Parlament stimmen für Altautoverordnung
Der vom Ausschuss angenommene Text sieht Ausnahmen für Sonderfahrzeuge und Kleinserien vor sowie für Teile, die im mehrstufigen Typengenehmigungsverfahren genehmigt wurden und nicht zum Basisfahrzeug gehören. Die vom EU-Parlament eingeführte begriffliche Unterscheidung zwischen Herstellern des Basisfahrzeugs und der Aufbauten wurde im Trilog bedauerlicherweise gestrichen.
Angesichts der vielen unterschiedlichen Aufbauten (Tankwagen, Feuerwehr, Koffer- und Pritschenaufbau, Ladekran), die von Karosseriebauern gefertigt werden und die je nachdem mit Einzel- oder Typengenehmigungen genehmigt werden, lassen sich die Folgen der Änderung der Altautoverordnung noch nicht abschließend beurteilen.
Auch der Rat muss den Trilogkompromiss noch bestätigen.