Zentralverband des
Deutschen Handwerks
12.03.2026

Europaparlament bestätigt Trilogeinigung zum EU-Talentpool

Am 10. März hat das EU-Parlament im Plenum die Trilogeinigung zum EU-Talentpool formal bestätigt.

Mit dem EU-Talentpool sollen Fachkräfte aus Drittstaaten schneller und einfacher an offene Stellen in Unternehmen vermittelt werden.

So wird die Teilnahme der Mitgliedstaaten freiwillig und für Unternehmen kostenfrei sein. EU-Mitgliedstaaten müssen spätestens neun Monate vor Teilnahme darüber informieren. Über die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden weiter die EU-Mitgliedstaaten entscheiden. 

Nächste Schritte und weiteres Vorgehen

Die Verordnung zum EU-Talentpool tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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