Zentralverband des
Deutschen Handwerks
11.03.2026

Europaparlament beschließt Harmonisierung des EU-Insolvenzrechts

Am 10. März hat das EU-Parlament den finalen Text der Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts verabschiedet. Bereits im November 2025 hatten sich Rat und EU-Parlament auf einen Text geeinigt.

Das zunächst vorgesehene verwalterlose KMU-Verfahren haben beide Institutionen abgelehnt, es ist daher nicht Teil der finalen Richtlinie. 

Die vorgesehenen Änderungen betreffen im Wesentlichen Mindeststandards für Anfechtungsklagen, die verbesserte Vermögensermittlung und ein sogenanntes Pre-Pack-Verfahren zur Veräußerung des noch funktionsfähigen Unternehmens eines Schuldners. Darunter fallen auch Schutzvorschriften für Gläubiger und Arbeitnehmer. Zudem werden die Pflichten der Geschäftsführer zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung vereinheitlicht. Sie müssen innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, um eine Haftung für Schäden gegenüber Gläubigern zu vermeiden. Außerdem müssen Gläubigerausschüsse eingerichtet werden. 

Der finale Text muss noch vom Rat verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlich werden. Daraufhin haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre und neun Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Zum finalen Richtlinientext

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