Europaparlament beschließt Harmonisierung des EU-Insolvenzrechts
Das zunächst vorgesehene verwalterlose KMU-Verfahren haben beide Institutionen abgelehnt, es ist daher nicht Teil der finalen Richtlinie.
Die vorgesehenen Änderungen betreffen im Wesentlichen Mindeststandards für Anfechtungsklagen, die verbesserte Vermögensermittlung und ein sogenanntes Pre-Pack-Verfahren zur Veräußerung des noch funktionsfähigen Unternehmens eines Schuldners. Darunter fallen auch Schutzvorschriften für Gläubiger und Arbeitnehmer. Zudem werden die Pflichten der Geschäftsführer zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung vereinheitlicht. Sie müssen innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, um eine Haftung für Schäden gegenüber Gläubigern zu vermeiden. Außerdem müssen Gläubigerausschüsse eingerichtet werden.
Der finale Text muss noch vom Rat verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlich werden. Daraufhin haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre und neun Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.