EU-Vergaberecht: EP-Initiativbericht stärkt Handwerksbetriebe
Am Abend des 7. Juli hat der federführende Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament seinen Bericht für eine parlamentarische Entschließung zur Revision der EU-Vergaberichtlinien angenommen.
ZDH und ZDB ist es gelungen, in den zwei wesentlichen Punkten folgende Formulierungen zu verankern:
- Losteilung auf EU-Ebene zum Grundsatz erheben, wovon nur in spezifisch begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
- Nebenangebote sind zuzulassen mangels ihres Ausschlusses in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Formulierungen finden sich in den Ziffern 27 a (Losteilung) und 27 e (Nebenangebote) in den angenommenen Kompromiss-Änderungsanträgen. Der finale Bericht ist noch nicht öffentlich.
Das Plenum muss die Entschließung noch annehmen, diese ist richtungsweisend. Jetzt ist entscheidend, dass sich die Forderungen des Handwerks im Legislativvorschlag der EU-Kommission wiederfinden. Diesen hat die Kommission für Ende 2026 in Aussicht gestellt.