Zentralverband des
Deutschen Handwerks
19.03.2026

EU-Rechtsrahmen für Betriebe: Kommission legt 28. Regime vor

Am 18. März hat die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag für ein 28. Regime für Unternehmen vorgelegt.

Wesentliche Aspekte des Kommissionsvorschlags:

  • Rechtsform: Schaffung einer neuen Europäischen Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung ("EU Inc."), die in der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats gelten soll. Der Sitz und die zentrale Verwaltung müssen innerhalb der EU liegen.
  • Anwendungsbereich: Die EU Inc. kann grundsätzlich von allen natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf Vorschriften und Verfahren, um die Bedürfnisse von Start-ups und Scale-ups sowie deren Investoren zu adressieren. Bestehende Gesellschaften können in eine EU Inc. umgewandelt werden. 
  • Unternehmensgründung: Die Gründung der EU Inc. kann komplett digital, innerhalb von 48 Stunden und ohne Mindestkapital erfolgen. 
  • Registrierung: Eine EU Inc. muss im Handelsregister des Mitgliedstaats eingetragen sein, in dem sie ihren Sitz haben soll. Darüber hinaus ist eine zentrale EU-Schnittstelle auf der Grundlage des Systems zur Vernetzung von Unternehmensregistern (BRIS) vorgesehen. 
  • Arbeitnehmermitbestimmung: Die EU Inc. unterliegt grundsätzlich den Vorschriften zur Arbeitnehmermitbestimmung, die in dem Mitgliedstaat gelten, in dem sie ihren Sitz hat.
  • Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen wird vereinfacht, um Grundlagenforschung besser zu kommerzialisieren.
  • Vereinfachte Insolvenzverfahren: Die gesamte Kommunikation zwischen dem Gericht oder der zuständigen Behörde, dem Insolvenzverwalter und den Parteien kann auf elektronischem Wege erfolgen. 

Der Kommissionsvorschlag wird nun den Gesetzgebern, EU-Parlament und Rat, zur Beratung vorgelegt und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. 

Zum Kommissionsvorschlag für ein 28. Regime

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