Zentralverband des
Deutschen Handwerks
14.11.2025

EU-Mindestlohn-Gesetz: EuGH weist Klage Dänemarks mehrheitlich ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil im Wesentlichen die Gültigkeit der 2022 beschlossenen EU-Mindestlohnrichtlinie ("Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union") bestätigt.

Dänemark, einer der entschiedensten Kritiker des Gesetzes, hatte den EuGH angerufen und beantragt, die Richtlinie in vollem Umfang für nichtig zu erklären. Hauptkritikpunkt Dänemarks ist, dass diese Richtlinie gegen die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten verstoße. 

Der EuGH stellt in seinem Urteil fest, dass die Klage mehrheitlich abzulehnen sei. In zwei konkreten Punkten gibt der EuGH der Klage statt:    

  • Nichtig ist laut EuGH der Teil von Art. 5 der Richtlinie ("Verfahren zur Festsetzung angemessener gesetzlicher Mindestlöhne"), mit dem Kriterien harmonisiert werden sollen, nach denen die nationalen Mindestlöhne festgelegt werden (Art. 5 Abs. 2). 
  • Zudem dürften die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet werden, automatische Mechanismen zur Indexierung festzulegen und somit eine Senkung der Mindestlöhne faktisch auszuschließen (Art. 5 Abs. 3). 

Für Deutschland hat das Urteil keine direkte Auswirkung. 

Zur Pressemitteilung des EuGH

Schlagworte