Zentralverband des
Deutschen Handwerks
22.05.2025

EU-Kommission stellt Binnenmarktstrategie vor

Am 21. Mai hat die EU-Kommission ihre Strategie für einen einfachen, einheitlichen und nahtlosen EU-Binnenmarkt präsentiert.

Die Strategie ist in fünf Kapitel unterteilt.  

  • Hindernisse im Binnenmarkt überwinden  

Durch den Einsatz digitaler Instrumente sollen die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen deutlich beschleunigt und die vorübergehende Entsendung von Beschäftigten vereinfacht werden. 

  • EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen fördern 

Die Kommission schlägt ein Baudienstleistungsgesetz vor, um dringend notwendige Renovierungsvorhaben einfacher grenzüberschreitend durchführen zu können. Nationale Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau sollen in Abstimmung vereinfacht werden.  

  • fördern KMU im EU-Binnenmarkt

KMU sollen mit Hilfe einer SME ID einfacher ihren Status nachweisen können, um leichter grenzüberschreitend tätig zu sein. Die Einhaltung des Prinzips “Vorfahrt für KMU” soll Handwerksbetriebe von Dokumentations- und Berichtspflichten zu entlasten.  

  • Den Binnenmarkt digitalisieren

Die EU-Kommission will die Verwaltungsverfahren digitalisieren. Neben dem Einheitlichen Digitalen Zugangstor als Anlaufstelle für Informationen soll der Digitale Produktpass optimiert werden. 

  • Binnenmarktregeln durchsetzen 

Die Kommission beklagt, dass Mitgliedstaaten zu oft nicht von den EU-Notifizierungsvorschriften Gebrauch machten, sondern langwierige Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen würden. Nationale Sherpas sollen dem Binnenmarkt mehr Gewicht verleihen und sich koordinieren.  

Parallel zur Binnenmarktstrategie legte die Kommission das vierte Omnibus-Paket vor, das eine Definition für größere mittelständische Unternehmen (Mid Caps) enthält und Vereinfachungen für diese Unternehmen, aber auch für KMU, in verschiedenen Rechtsakten vorsieht. Unter die neue Mid Cap-Definition sollen alle Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten fallen, die entweder bis zu 150 Mio. € Umsatz erwirtschaften oder deren Gesamtvermögen maximal 129 Mio. € beträgt. 

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