EU-Kommission startet Konsultation zur Entwaldungsverordnung
Die EU-Kommission hat am 15. April eine Konsultation zu ihrem Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung des Anhang I der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten begonnen.
Anhang I enthält den sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung, indem er relevante Rohstoffe und Erzeugnisse benennt.
Mit dem geplanten Rechtsakt sollen die vom sachlichen Anwendungsbereich betroffenen Erzeugnisse präzisiert werden. Gebrauchte und Second-Hand Produkte werden außerdem vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Verpackungsmaterial wird darüber hinaus in seiner Betroffenheit weiter eingegrenzt. Proben von Erzeugnissen und Erzeugnisse, die einer Prüfung, Analyse oder Erprobung unterzogen werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der genannten Verordnung, was klargestellt wird.
Weiterhin hat die Kommission ihre Leitlinien sowie FAQs aktualisiert.
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