EU-Kommission konsultiert zum Europäischen Forschungsraum
Die EU-Kommission hat eine Interessenerhebung (Vorkonsultation zur Erstellung einer Folgenabschätzungsstudie) für das geplante Gesetz zum Europäischen Forschungsraum EFR vorgelegt.
Eine Kurzbewertung ist möglich bis zum 10. September 2025. Eine 12-wöchige öffentliche Konsultation wird im Nachgang folgen. Die Veröffentlichung des Gesetzes zum EFR ist dann für die zweite Hälfte 2026 geplant.
Das Gesetz zum EFR soll sich laut EU-Kommission mit Herausforderungen bei der Schaffung eines Binnenmarktes für Forschende, Wissen und Technologie („fünfte Freiheit“ der EU) befassen. Der Vorschlag für die sogenannte fünfte Binnenmarktfreiheit wurde erstmals im Letta-Bericht formuliert. Das Gesetz soll sich u. a. auf die Harmonisierung von Investitionen in Forschung und Entwicklung, den Abbau von Ungleichheiten und die Angleichung der Forschungs- und Entwicklungspolitik in den Mitgliedstaaten konzentrieren.