EU-Insolvenzrecht: Rat beschließt Allgemeine Ausrichtung
Im Dezember 2024 erzielte der Rat bereits einen Kompromiss zu anderen Aspekten des Richtlinienentwurfs, insbesondere zu Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse, zu den Pflichten der Geschäftsführer, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, und zu den Transparenzpflichten.
Wesentliche neue Aspekte der finalen Ratsposition:
- Pre-Pack-Verfahren: Laut Ratsposition wird es im Rahmen des sogenannten Pre-Pack-Verfahrens möglich sein, vollstreckbare Verträge automatisch vom Schuldner auf den Käufer des Unternehmens zu übertragen, ohne dass der Gläubiger zustimmen muss. Der Rat sieht jedoch eine Reihe von Schutzklauseln zum Schutz der Vertragsfreiheit vorgesehen.
- Gläubigerausschüsse: Gemäß dem Kompromiss haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Einrichtung von Gläubigerausschüssen auf große Unternehmen zu beschränken.
Beides könnte sich negativ auf den Gläubigerschutz und damit Handwerksbetriebe in der Gläubigerposition auswirken.
Auf der Grundlage der Allgemeinen Ausrichtung des Rats können Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament stattfinden, sobald dieses ebenfalls seine Position festgelegt hat. Die Abstimmung über den EP-Bericht ist für den 23./24. Juni im federführenden Rechtsausschuss und für den 7. Juli im Plenum des Europäischen Parlaments geplant.
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