Entwaldung: EUDR-Trilog beendet – Vorteile für Handwerksbetriebe
Die Anwendung des EU-Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wird für alle Unternehmen um 12 Monate auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
Darauf haben sich Rat und Parlament am 4. Dezember in der ersten und einzigen Trilogsitzung zur EU-Entwaldungsverordnung geeinigt. Zudem wird die Kommission aufgefordert, bis Ende April 2026 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EUDR vorzulegen.
Rat und EU-Parlament einigten sich zudem darauf, dass
- nur der Erstinverkehrbringer den Nachweis erbringen muss, dass für das Produkt keine Bäume abgeholzt wurden.
- nur das erste Unternehmen in der Lieferkette die Referenznummer vorhalten muss, alle Unternehmen danach in der Lieferkette davon befreit sind.
- für Klein- und Kleinstunternehmen aus Ländern mit niedrigem Risiko die einmalige Registrierung im EU-System reicht.
- Druckerzeugnisse von der Anwendung ausgenommen werden.
- im Gesetzestext die Schaffung einer Plattform zum Erfahrungsaustausch zwischen Stakeholdern, Betreibern und Händlern verankert wird.
Die Trilogeinigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments angenommen werden.