Entwaldung: EP-Plenum bestätigt Veto des Umweltausschusses
Der ENVI hatte kürzlich gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission für eine Risikoklassifizierung der Produktionsstaaten gemäß der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) gestimmt.
Das Europaparlament fordert die Einführung einer Null-Risiko-Zone, in der deutlich abgesenkte Berichts- und Sorgfaltspflichten gelten sollen und kritisiert die der Einstufung zugrundeliegende Methodik der EU-Kommission.
Es handelt sich bei dieser Entscheidung um ein politisches Signal, das rechtlich nicht bindend ist. Zum einen ist ein Hinzufügen einer Null-Risiko-Zone über einen Durchführungsbeschluss aus primärrechtlichen Gründen nicht möglich. Zum anderen hat ein Veto des Europäischen Parlaments bei einem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission keine bindende Wirkung.