EFRAG übergibt EU-Kommission Entwürfe für vereinfachte Standards
Die Kommission hatte EFRAG im Rahmen aktueller Vereinfachungsbestrebungen beauftragt, die Standards zu vereinfachen.
EFRAG schlägt nun folgende Änderungen neben generellen Vereinfachungen vor:
- Reduktion verpflichtend zu berichtender Datenpunkte um 61 Prozent
- Entfallen freiwilliger Datenpunkte
- Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Keine Präferenz mehr für Daten der Wertschöpfungskette gegenüber Schätzwerten
Die Kommission plant die finalen überarbeiteten ESRS Mitte 2026 zu veröffentlichen.
Bewertung aus Handwerkssicht
Aufgrund der gerade im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets verhandelten Vereinfachungen der CSRD, die voraussichtlich Betriebe mit Umsätzen unter 450 Millionen € und weniger als 1.000 (oder sogar 1.750) Mitarbeitern von der CSRD-Berichtspflicht ausnehmen, würden Handwerksbetriebe nicht berichtspflichtig sein und die ESRS daher nicht anwenden müssen.
Somit ist vor allem die nun vorgeschlagene Änderung in Bezug auf die Wertschöpfungsketten relevant. Wie vom ZDH gefordert, sollen Schätzwerte zukünftig nicht schlechter als direkt erhobene Daten der Wertschöpfungskette bewertet werden, womit berichtspflichtige Betriebe weniger Betriebe der Wertschöpfungskette direkt nach Daten befragen müssen.
Zu den Entwürfen zur Überarbeitung der CSRD-Berichtsstandards für große Betriebe (ESRS)