Zentralverband des
Deutschen Handwerks
09.10.2025

Echtzeitüberweisungen werden im Euro-Raum verpflichtend

Am 9. Oktober 2025 sind Verpflichtungen zum Angebot von Echtzeitüberweisungen (Maximaldauer 10 Sekunden) in Kraft getreten.

Die Verordnung zu Echtzeitüberweisungen schreibt vor, dass alle Banken im Euroraum ihren Kunden Echtzeitüberweisungen ermöglichen müssen. Bereits seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken diese empfangen können und Banken, die diese bereits angeboten haben, dies zu denselben Konditionen wie für gewöhnliche Überweisungen tun. In der Regel sind Sofortüberweisungen somit nun gebührenfrei.

Zugleich gelten jetzt Verpflichtungen zum Abgleich von Name/Empfänger und IBAN, um Betrug zu erschweren. Für Banken in nicht-Euro-Mitgliedstaaten gelten die neuen Regelungen erst ab Januar 2027.

Die kostenlose Verfügbarkeit von Echtzeitüberweisungen schafft eine neue schnelle Zahlungslösung für Betriebe. Diese kann aufgrund der Geschwindigkeit eine Alternative zu langsameren klassischen Überweisungen darstellen, die insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft Prozesses ausbremsen, oder auch gebührenpflichtige digitale Zahlungsmittel ersetzen. 

 

 

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