CO2-Grenzausgleich: EU-Kommission stärkt CBAM
Am 17. Dezember hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Änderungsgesetz zur Ausdehnung des Mechanismus auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette vorgelegt.
Untergesetzliche Maßnahmen flankieren den Gesetzesvorschlag. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, die Verlagerung von Emissionen in Drittländer sowie die Umgehung des CBAM-Mechanismus zu vermeiden.
Das gesamte Maßnahmenpaket stützt sich auf einen Evaluierungsbericht vom 16. Dezember.
Der CBAM-Mechanismus wird ab 1. Januar 2026 wirksam.
Bis zum 26. August konnten betroffene Personengruppen ihre Interessen im Zuge der Überarbeitung der CBAM-Verordnung geltend machen.