Binnenmarkt: EP verabschiedet Initiativbericht zum 28. Regime
Am 20. Januar hat das Plenum des Europäischen Parlaments einen Initiativbericht zum 28. Regime mit deutlicher Mehrheit (492 Stimmen dafür, 144 dagegen und 28 Enthaltungen) verabschiedet.
Der zuständige Rechtsausschuss hatte bereits im Dezember dafür gestimmt.
Das sog. 28. Regime soll die Fragmentierung der 27 nationalen Rechtssysteme überwinden und Start-ups sowie innovativen Unternehmen einheitliche Regeln für Gründung, Betrieb und Wachstum in der gesamten EU bieten. Der Initiativbericht ist nicht bindend, empfiehlt der Kommission aber, dass
- Gründungen völlig digital und innerhalb von 48 Stunden mit einem Euro Stammkapital möglich sind;
- die Rechtsform Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung genutzt werden kann, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ansässig sind;
- der Zugang zu Investitionen für diese Unternehmen erleichtert wird, auch über alternative Finanzierungsmodelle;
- die Zusammenarbeit zwischen KMU, Start-ups, Scale-ups und Forschungseinrichtungen in der EU verbessert wird, um Grundlagenforschung besser zu kommerzialisieren.
Bei der Mitarbeitermitbestimmung soll grundsätzlich das Recht des Mitgliedstaats gelten, in dem die S.EU ihren Sitz hat. Der Kommissionsvorschlag ist derzeit für den 18. März vorgesehen.